Emissionsmessungen: Erste Kontrolle kleiner Holzheizungen abgeschlossen

Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt

ht basiert auf einer schweizweiten Gesetzesänderung.

Bei Öl- und Gasheizungen sowie grossen Holzfeuerungen gehören Emissionsmessungen schon lange zum Standard. Seit 2018 gilt eine solche Messpflicht auch für Holzzentralheizungen, die eine Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt (kW) aufweisen. Nicht der Messpflicht unterstehen Einzelraumfeuerungen wie Kachelöfen und Cheminées. Im Verlauf der letzten vier Jahre wurden in der Zentralschweiz erstmals alle messpflichtigen Feuerungen auf ihre CO-Emissionen Kohlenmonoxid) sowie auf ihre Wärmespeicher hin kontrolliert.

Kontrollen und Ergebnisse
Von den rund 8300 kontrollierten Holzzentralheizungen erfüllten rund 1300 (16 Prozent) die Vorgaben nicht. Beanstandet wurden entweder zu hohe CO-Emissionen oder das Fehlen eines genügend grossen Wärmespeichers. Da Holzheizungen oft mehr Wärme erzeugen, als gerade benötigt wird, ist ein ausreichender Wärmespeicher besonders wichtig für die Heizeffizienz und Ressourcenschonung. Durchgeführt werden die Emissionsmessungen von zugelassenen Feuerungskontrolleuren. Die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) ist als Koordinationsstelle von den Zentralschweizer Umweltfachstellen (Umwelt Zentralschweiz) mit Vollzugsaufgaben wie Qualitätssicherung beauftragt.

Sanierungen als Umweltbeitrag
Dank der Feuerungskontrolle können Luftschadstoffe vermieden werden, die durch das Beheizen von Gebäuden entstehen. Einige der beanstandeten Anlagen wurden bereits saniert oder ersetzt. Die Mehrheit der Sanierungen steht jedoch in den nächsten fünf bis zehn Jahren noch an. Bei den Anlagebetreibern stösst das neue Kontrollregime gemäss Umfragen auf Verständnis. «Mit der Holzfeuerungskontrolle leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Luftqualität, zum Umweltschutz und zum Gesundheitsschutz», erklärt Samuel Gerig, Geschäftsführer der GFK. «Wir freuen uns, dass die meisten Anlagebetreiber das genauso sehen – auch dank der Aufklärungsarbeit unserer Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen.»

Hintergrund zur neuen Messpflicht
Die neue Messpflicht geht auf eine Überarbeitung der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Jahr 2018 zurück. Seit dem Jahr 2020 wird die Messpflicht nach einer Neuorganisation des Vollzugs in der Zentralschweiz umgesetzt. Neben der Messung der CO-Emissionen verlangt die LRV auch einen Nachweis, dass die Staubemissionen den Grenzwert einhalten. Diesen Nachweis müssen allerdings nur neue Anlagen einmalig mit einer Abnahmemessung erbringen. Zuvor beschränkte sich die Kontrolle von Holzfeuerungen vor allem auf die Überprüfung der Asche, um sicherzustellen, dass kein Abfall verbrannt wurde. Diese Aschekontrolle gilt weiterhin für regelmässig genutzte Holzfeuerungen unter 70 kW, die nicht messpflichtig sind.

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden